BVfK-aktuell Januar 2024

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Neuwagenvermarktung 2024 per Internet und mittels Agenten – in der Realität angekommen?

IT-Sicherheit 2024 – steigende Gefahr durch KI?

Verjährungsverkürzung nach der Änderung des Gewährleistungsrechts: Praxisbeispiel zeigt Risiken auf!

Warnmeldung: Gefälschte Kataloge von Autohaus 24 und Emil Frey / Schwabengarage im Umlauf!

17. Deutscher Autorechtstag vom 18. – 19. März 2024

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Neuwagenvermarktung 2024 per Internet und mittels Agenten – in der Realität angekommen?

Nicht nur Tesla scheint langsam zu erkennen, dass Empathie und persönliches Engagement der Autohändler nicht für alle Kunden verzichtbar sind und durch digitale Anonymität ersetzt werden können.
Zu den vermeintlichen Erfolgskonzepten des forschen Elektroauto-Pioniers mit Weltraumplänen zählt auch die Autovermarktung per Internet ohne Showroom und teilweise gestressten Verkäufern. Und auch hier rannte man dem neuen Heilsbringer nicht nur mit gläubigem Eifer hinterher, sondern sah die Zeit gekommen, den Neuwagenvertrieb endlich nach Mercedes-Vorbild per Agenturmodell wettbewerbsfähiger zu gestalten.
Nun rudern viele Hersteller-Strategen zurück und scheinen wieder mehr zu erkennen, dass die Wirklichkeit am Verkäuferschreibtisch nicht ohne Weiteres durch das Erfolgsmodell von Elon Musk ersetzt werden kann – jedenfalls nicht innerhalb weniger Jahre und nicht für jedes Fahrzeug und jeden Käufertyp.
Stellantis dürfte nicht der erste OEM sein, der sich mehr oder weniger vom Agenturmodell verabschiedet. Auch der Elektroautobauer Fisker hat erkannt, dass es mit dem Direktvertrieb per Internet allein nicht funktioniert. Besonders hart wird es wohl einige chinesische Autobauer treffen, denn hier trennt sich gerad die Spreu vom Weizen.
Nachdem die vom Bundesverfassungsgericht ausgebremste Ampel-Regierung erkennen musste, dass auch in Berlin ohne Moos nichts los ist, kehrt erneut ins Bewusstsein zurück, dass der Markt mittel- und langfristig nicht von Gießkannen-Subventionen, sondern in erster Linie von den drei nachhaltigen Faktoren „Angebot – Nachfrage – Preis“ bestimmt wird. Wie hart die Bodenlandung der Nachfrage nach Elektroautos ist, erleben wir gerade nach Wegfall der Subventionen.
Wir dürften vor einem schwierigen, aber auch sehr spannenden Jahr mit vielen Optionen für freie Kfz-Händler stehen. Mut und Flexibilität sind gefordert und dürften belohnt werden.
AKL
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IT-Sicherheit 2024 – steigende Gefahr durch KI?

Welche Cyberrisiken bedrohen Unternehmen in diesem Jahr? Künstliche Intelligenz (KI) wird zunehmend zu einer ernsthaften Gefahr für die IT-Sicherheit. Cyberkriminelle nutzen verstärkt das Potenzial von KI, um mit gefälschten Inhalten die IT-Sicherheit von Unternehmen zu gefährden.
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Verjährungsverkürzung nach der Änderung des Gewährleistungsrechts: Praxisbeispiel zeigt Risiken auf!

Seit dem 1. Januar 2022 müssen Händler beim Fahrzeugverkauf an einen privaten Endkunden bekanntlich verschärfte Formanforderungen beachten. Beim Gebrauchtfahrzeugverkauf gilt dies insbesondere für eine wirksame Verjährungsverkürzung auf ein Jahr. Mangels hilfreicher Rechtsprechung ist auch nach nunmehr zwei Jahren nach Inkrafttreten der Änderungen nicht klar, welche Vertragsgestaltung als ausreichend angesehen würde. Ein der BVfK-Rechtsabteilung jüngst zugeleitetes Vertragsdokument birgt jedoch Risiken. Der BVfK rät weiterhin zur Vorsicht.
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Warnmeldung: Gefälschte Kataloge von Autohaus 24 und Emil Frey / Schwabengarage im Umlauf!

Leisten Sie auf keinen Fall geforderte Anzahlungen!
Dem BVfK liegen Informationen vor, dass Betrüger einen „Angebotskatalog 2024“ erstellt haben sollen, welcher angeblich von der Firma Autohaus 24 GmbH stammt.
Dieser „Angebotskatalog“ ist nach dortigen Angaben nicht von der Firma Autohaus 24 GmbH erstellt worden.
Ebenfalls liegen dem BVfK Informationen vor, dass ein ähnlicher Katalog der Firma Emil Frey/ Schwabengarage im Umlauf ist. Der Katalog weist dieselben Auffälligkeiten auf, zumal Emil Frey nur im Logo richtig, an anderer Stelle aber mehrfach falsch („Emi Frey“) geschrieben wurde und auch die E-Mail-Versandadresse hinsichtlich ihrer Domain nicht mit der des wahren Unternehmens übereinzustimmen scheint.
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Veranstaltungshinweis:

17. Deutscher Autorechtstag vom 18. – 19. März 2024

Richtungweisend, hochkarätig, erkenntnisreich.
Hier geht´s zur Anmeldung: Anmeldung ART 2024
www.autorechtstag.de
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